Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen
Für alle Aufträge gelten die allgemeinen Bedingungen der Zug-Inter Flooring AG, sowie die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Mit der Auftragserteilung akzeptieren und anerkennen Sie diese Bedingungen.
Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, je nach Angabe der Mengeneinheiten m2, Stück, unverpackt, exklusive MwSt. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten und werden mit sofortiger Wirkung angewendet. Es gelten die am Liefertag gültigen Preise.
Paketgrössen
Die Menge pro Paket ist von den Lieferanten abhängig und kann deshalb variieren.
Kommissions- / Lagerware
Unter-/ Überlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Die Verrechnung erfolgt aufgrund der tatsächliche gelieferten Kommissionsmenge.
Abmessungen
Wo nichts anders vermerkt ist, sind die Formate & Stärken in mm angegeben.
(z.B. 1'900 x 190 x 14/3 = Länge x Breit x Stärke & Nutzschicht des Produkts)
Transportkosten
Der Transportkostenanteil wird wie folgt verrechnet und offen ausgewiesen:
- bis CHF 999.90.- Warenwert: Transportkostenanteil CHF 50.-
- ab CHF 999.90.- bis CHF 9'999.-: 5,0%
- ab CHF 9'999.-: CHF 500.-
Diese Regelung bezieht sich auf die Schweiz und nur auf die Regionen die regelmässig angefahren werden. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten und werden mit sofortiger Wirkung angewendet.
Stapler- / Kranablad
Auf Wunsch laden wir die Materialien mit mitgeführten Stapler / Kran gegen Verrechnung ab. Wir können nicht haftbar gemacht werden, wenn der Stapler / Kran aus wichtigem Grund nicht verfügbar ist.
Lieferungen
Wir liefern ohne festen Tourenplan. Grössere Positionen, Baustellenlieferungen usw. nach Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt per Camion unfranko, sofern keine Vereinbarung besteht. Alle Sendungen laufen auf eigene Gefahr des Empfängers. Bei Transportschäden ist in jedem Fall beim Frachtführer Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferscheindoppel anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen.
Verpackungen
Verpackungsplatten werden berechnet und nicht zurückgenommen. Verschläge und Spezial-Paletten können nach Absprache mit uns franko und in einwandfreiem Zustand zurückgenommen werden. SBB-Paletten müssen bei der Lieferung im Austausch dem Camion mitgegeben werden, andernfalls werden diese verrechnet.
Termine
Die zugesagten Liefertermine werden bestmöglich eingehalten. Teillieferungen oder verspätete Lieferungen berechtigen den Empfänger nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.
Reklamationen
Reklamationen sind sofort, spätestens innert 5 Tagen und vor jeglicher Verarbeitung der Materialien anzubringen. Es dürfen keine weiteren Bearbeitungen ohne unser schriftliches Einverständnis gemacht werden.
Rücksendungen
Rücksendungen können nur in absolut einwandfreiem Zustand erfolgen. Ohne Abmachungen werden keine Rücksendungen angenommen und nicht gutgeschrieben. Für Umtriebe und Fracht werde von der Gutschrift 20% vom Warenwert, mindestens jedoch CHF 100.- abgezogen. Ware welche bei der
Zug Inter Flooring AG nicht an Lager gehalten wird, kann nicht zurückgenommen oder gutgeschrieben werden.
Garantien
Garantien beschränken sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier Ware. Zusätzliche Kostenforderungen werden nicht anerkannt. Eine weitergehende Haftung als die des Lieferwerkes ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden aus nicht einwandfreier Lagerung, unsachgemässer Verarbeitung und falscher Materialwahl durch den Verbraucher. Die Garantieverjährungsfrist unserer Kaufverträge beträgt 1 Jahr.
Zahlung
21 Tage netto, sofern keine andere Konditionen vereinbart worden sind. Bei Zahlungsverzug wird nebst 5% Verzugszins eine Mahngebühr von bis zu CHF 200.- und bei Inkasso ein Unkostenbeitrag von CHF 150.- belastet.
Anwendbares Recht
Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenverkauf („Wiener Kaufrecht“) ist auf abgeschlossene Verträge mit der Inter Flooring GmbH nicht anwendbar.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Amriswil.